Allgemeine Voraussetzungen der Gebietskrankenkassen zum
Kostenzuschuss für die „Gratiszahnspange“
Gemäß den Richtlinien der österr. Zahnärztekammer und den Gebietskrankenkassen, liegt die Zulassung/Akkreditierung als diplomierte und qualifizierte Kieferorthopädin vor.
Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange:
- Es liegt eine massive Zahn- und Kieferfehlstellung Fehlstellung gemäß IOTN-Klassifizierung, Grad 4 + 5, vor.
- Bei Behandlungsbeginn (=Einsetzen der Zahnspange) darf die Person noch nicht 18 Jahre alt sein.
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Kostenzuschuss von 80% des geltenden, vertraglich festgelegten Tarifes, der Gebietskrankenkassen. Derzeit beläuft sich der Zuschuss der Hauptbehandlung auf ca. € 3.600,- bis € 4.400,–, abhängig von der jeweiligen Krankenkassa.
- Multibandbehandlung nur mit Metallbrackets.
- Interzeptive Behandlung im Wechselzahngebiss bis zu einem Jahr
- Behandlungsdauer beträgt zwischen 1½ Jahre bis 3 Jahre
- Behandlungsbeginn bei positiver Genehmigung durch die Gebietskrankenkassen
- Bitte beachten sie, dass weiße Keramikbrackets durch die gesetzliche Verordnung nicht unter die Regelung der „Gratiszahnspange“ fallen.