Information zur Abrechnung für die „Gratiszahnspange“ mit den Gebietskrankenkassen
Gemäß den Richtlinien der österr. Zahnärztekammer und den Gebietskrankenkassen, liegt die Zulassung/Akkredidierung als diplomierte und qualifizierte Kieferorthopädin vor. Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange:- Es liegt eine massive Zahn- und Kieferfehlstellung Fehlstellung gemäß IOTN-Klassifizierung, Grad 4 + 5, vor.
- Die Patientin/der Patient ist zu Beginn der Behandlung (=Einsetzen der Zahnspange) bis zum vollendeten 18 Lebensjahr.
- Behandlungsbeginn ab dem 1. Juli 2015 (Inkrafttreten der gesetzlichen Verordnung) oder später.
- Kostenzuschuss von 80% des geltenden, vertraglich festgelegten Tarifes, der Gebietskrankenkassen. Derzeit beläuft sich der Zuschuss der Hauptbehandlung auf ca. €3.700,-. Die oben genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Multibandbehandlung ausschließlich mit Metallbrackets.
- Interzeptive Behandlung im Wechselzahngebiss bis zu einem Jahr
- Behandlungsdauer beträgt zwischen 1½ Jahre bis 3 Jahre
- Behandlungsbeginn bei positiver Genehmigung durch die Gebietskrankenkassen
- Behandlungskosten zwischen €4.900,- und €6.900,-
- Bitte beachten sie, dass weiße Keramikbrackets durch die gesetzliche Verordnung nicht unter die Regelung der „Gratiszahnspange“ fallen.