Allgemeine Voraussetzungen der Gebietskrankenkassen zum

Kostenzuschuss für die „Gratiszahnspange“

Gemäß den Richtlinien der österr. Zahnärztekammer und den Gebietskrankenkassen, liegt die Zulassung/Akkreditierung als diplomierte und qualifizierte Kieferorthopädin vor.

Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange:

  • Es liegt eine massive Zahn- und Kieferfehlstellung Fehlstellung gemäß IOTN-Klassifizierung, Grad 4 + 5, vor.
  • Bei Behandlungsbeginn (=Einsetzen der Zahnspange) darf die Person noch nicht 18 Jahre alt sein.
  • Kostenzuschuss von 80% des geltenden, vertraglich festgelegten Tarifes, der Gebietskrankenkassen. Derzeit beläuft sich der Zuschuss der Hauptbehandlung auf ca. € 3.600,- bis € 4.400,–, abhängig von der jeweiligen Krankenkassa.
  • Multibandbehandlung nur mit Metallbrackets.
  • Interzeptive Behandlung im Wechselzahngebiss bis zu einem Jahr
  • Behandlungsdauer beträgt zwischen 1½ Jahre bis 3 Jahre
  • Behandlungsbeginn bei positiver Genehmigung durch die Gebietskrankenkassen
  • Bitte beachten sie, dass weiße Keramikbrackets durch die gesetzliche Verordnung nicht unter die Regelung der „Gratiszahnspange“ fallen.