Information zur Abrechnung für die „Gratiszahnspange“ mit den Gebietskrankenkassen

Gemäß den Richtlinien der österr. Zahnärztekammer und den Gebietskrankenkassen, liegt die Zulassung/Akkredidierung als diplomierte und qualifizierte Kieferorthopädin vor. Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange:
  • Es liegt eine massive Zahn- und Kieferfehlstellung Fehlstellung gemäß IOTN-Klassifizierung, Grad 4 + 5, vor.
  • Die Patientin/der Patient ist zu Beginn der Behandlung (=Einsetzen der Zahnspange) bis zum vollendeten 18 Lebensjahr.
  • Behandlungsbeginn ab dem 1. Juli 2015 (Inkrafttreten der gesetzlichen Verordnung) oder später.
  • Kostenzuschuss von 80% des geltenden, vertraglich festgelegten Tarifes, der Gebietskrankenkassen. Derzeit beläuft sich der Zuschuss der Hauptbehandlung auf ca. €3.700,-. Die oben genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
  • Multibandbehandlung ausschließlich mit Metallbrackets.
  • Interzeptive Behandlung im Wechselzahngebiss bis zu einem Jahr
  • Behandlungsdauer beträgt zwischen 1½ Jahre bis 3 Jahre
  • Behandlungsbeginn bei positiver Genehmigung durch die Gebietskrankenkassen
  • Behandlungskosten zwischen €4.900,- und €6.900,-
  • Bitte beachten sie, dass weiße Keramikbrackets durch die gesetzliche Verordnung nicht unter die Regelung der „Gratiszahnspange“ fallen.